Updates werden unterschieden in Programm- und Portal-Parser-Updates. Ersterer sind für ein reibungsloses Funktionieren der Software zuständig, Letztere, um den Zugriff auf die unterstützten Video-Plattformen auch in Zukunft zu gewährleisten. Deren Anbieter verändern die Zugriffstechniken von Zeit zu Zeit, was vom Programm Rechnung getragen werden muss, um auch weiterhin den jeweiligen Dienst anbieten zu können. Die Unterstützung des Portal Parsers wird für 1 Jahr nach Kauf der Anwendung garantiert. Danach bleibt MyTube BIGPACK 5 zwar im Wesentlichen funktionstüchtig, die Aktualisierung der Zugriffstechniken kann jedoch nicht über einen langen Zeitraum gewährleistet werden. Upgraden Sie deshalb bitte Ihr Programm, falls Sie nach diesem Jahr der freien Unterstützung Schwierigkeiten beim Zugriff auf bestimmte Portale bekommen. eine Aktuelle Komplettversionen finden Sie unter Download.
In aller Regel aktualisiert sich das Programm selbstständig bei Programmstart. Nutzen Sie jedoch eine Firewall, bei der explizit Adressen für Programme freigegeben werden (müssen), kann es passieren, dass zwar die unterstützten Video-Plattformen problemlos erreicht werden, nicht aber die Serveradresse für die Updates. Bitte überprüfen Sie Ihre diesbezüglichen Einstellungen, wenn Sie den Verdacht haben, dass die Software sich nicht aktualisiert. Zu den Details ziehen Sie bitte die Dokumentation zu Ihrer Firewall zu Rate.
Problematisch kann neben einer übereifrigen Firewall auch eine Behinderung von MyTube BIGPACK 5 durch Antiviren-Programme sein. Verschiedene Produkte besitzen neben den üblichen Wächtern und Scannern auch ein waches Auge auf Internetverbindungen. Bei Verbindungsproblemen lohnt deshalb auch eine Überprüfung diesbezüglicher Einstellungen. Zu den Details ziehen Sie bitte die Dokumentation Ihrer Antiviren-Software zu Rate
Verschiedentlich passiert es, dass MyTube beim Download eines Videos nicht erfolgreich ist, was verschiedene Ursachen besitzen kann:
Die Internetverbindung ist gestört. Überprüfen Sie bitte Ihre Internetverbindung durch Windows und gegebenenfalls auch Ihre Hardware (siehe unten ‘zu 1′).
Das Video wurde gelöscht, bevor der Suchindex aktualisiert wurde. Überprüfen Sie das Vorhandensein des Videos mit Ihrem Browser (siehe unten ‘zu 2′ und ‘zu 4′).
Das Video ist vom Besitzer als ‚nicht öffentlich‘ oder ‚privat‘ markiert. Überprüfen Sie den Zugriff auf das Video mit Ihrem Browser (siehe unten ‘zu 3′ und ‘zu 5′).
Das Video ist urheberrechtlich geschützt und die Verbreitung wegen Lizenzfragen nicht in allen Ländern möglich. Überprüfen Sie das Vorhandensein des Videos mit Ihrem Browser (siehe unten ‘zu 4′).
Das Video befindet sich in einem geschützten Bereich. Überprüfen Sie den Zugriff auf das Video mit Ihrem Browser (siehe unten ‘zu 5′).
MyTube BIGPACK 5 ist veraltet. Aktuelle Programmversionen finden Sie unter Download.
Überprüfen Sie mit anderen Programmen, ob eine Verbindung zwischen Ihrem Rechner und dem Internet besteht, idealerweise mit verschiedenen Programmen, die unterschiedliche Internet-Protokolle nutzen, beispielsweise ein Mailprogramm, einen Messenger und einen Browser. Besteht in keinen Fällen eine Verbindung, liegt der Verdacht nahe, dass entweder ein Hardwarefehler vorliegt oder eine Firewall die Verbindung komplett blockiert.
Hardwarefehler:Rufen Sie die Benutzeroberfläche Ihres DSL-Modems (bei der Fritz!-Box bspw. über http://fritz.box) auf und überprüfen Sie dort, ob eine Verbindung zum nächsten DSL-Knoten besteht und der Einlogg-Vorgang erfolgreich verlaufen ist. Lässt sich die Oberfläche nicht aufrufen, kontrollieren Sie Kabel und Steckbuchsen vom Rechner zum Modem. Rufen Sie ferner den Windows-Gerätemanager auf, um zu überprüfen, ob ein Hardwarefehler bezüglich der Netzwerkkarte angezeigt wird. Eine gute Anlaufadresse ist auch die ‚Netzwerkumgebung‘ des Windows-Betriebssystems, die Tests zur Überprüfung einer Verbindung sowie Lösungsversuche bei Problemen bietet.
Firewall:Überprüfen Sie Ihre Firewall-Einstellungen. Hierzu gehören die Einstellungen allgemein (globales Blockieren) als auch diejenigen, die man einzelnen Programmen zugewiesen hat. Zu den Details ziehen Sie bitte die produktspezifische Dokumentation Ihrer Firewall zu Rate. Einige Dienste blockieren den Zugang auch nach einem angenommenen Einbruchsversuch für eine gewisse Zeitspanne (oft wenige Minuten). Ist Letzteres der Fall hilft in aller Regel ein Neustart, um die Zeitspanne zu verkürzen.
Manchmal will es der Zufall, dass man ein Video herunterladen will, das just kurz vorher durch den Eigentümer oder wegen lizenzrechtlicher Probleme aus dem Angebot genommen wurde. Dann besteht der Link zwar noch im Suchindex und verbleibt dort bis zur nächsten Aktualisierung, das Video selber ist aber nicht mehr erreichbar.
Gerade private Videos sind von deren Eigentümern nicht immer auch für jedermann zugänglich. Viele Anwender nutzen Plattformen wie YouTube unter anderem zum privaten Austausch im kleinen Kreis. Diese Videos sind dadurch, dass sie als ‘privat’ oder ‘nicht öffentlich’ markiert wurden, nicht für den allgemeinen Download freigegeben, können aber verschiedentlich im Suchindex auftauchen.
Die Unübersichtlichkeit der Vertriebskanäle für Filme und Musik ist die Ursache vieler Rechtsstreitigkeiten zwischen Betreibern von Videoplattformen und Rechteinhabern, auch bei ‚privaten‘ Videos (beispielsweise dann, wenn selbst erstellte Clips mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegt wurden). Vor allem bei Musikvideos tritt dann das Problem auf, dass wegen anhaltender Streitigkeiten und/oder andauernder Verhandlungen Videos gesperrt sind und sich nicht in allen Ländern downloaden lassen.
Verschiedentlich werden Videos von anderen Usern als anstößig gemeldet und daraufhin vom Seitenbetreiber gelöscht oder in einen gesonderten Bereich verschoben, der nur durch Eingabe der Nutzerdaten erreicht werden kann. Diese Videos sind wie ‚privat‘ markierte dem Zugriff eines Downloaders entzogen.
Hat der Betreiber eines Videoportals die interne Struktur seines Dienstes geändert, benötigen Sie eine angepasste Version der Software. Nutzen Sie hierfür die Updatefunktion des Portal Parsers. Weitere Details finden Sie unter ‘Keine Suchergebnisse bei einem Videoportal’ und ‘Programm- und Portal-Parser-Updates’.
Die gleichen Hinderungsgründe, die einen Download unmöglich machen, können auch dafür sorgen, dass ein Video nicht in die Merkliste aufgenommen werden kann. Zu den Details siehe ‘Download nicht möglich’.
Zur Wiedergabe von Videos im Flash-Format (FLV) benötigt MyTube BIGPACK 5 einen installierten Internet Explorer sowie das Adobe-Flash Player-Add-in für Microsofts Browser. In aller Regel wird das Fehlen eines Flash Players bereits während der Installation erkannt und der Anwender auf die entsprechende Downloadseite bei Adobe geleitet. Um den Flash Player nachträglich zu installieren, gehen Sie folgendermaßen vor:
Starten Sie den Internet Explorer (nur die Installation über den IE integriert das benötigte ActiveX-Steuerelement) und geben Sie die Adresse http://get.adobe.com/de/flashplayer/ ein.
Klicken Sie auf die Schaltfläche ‚Zustimmen und jetzt installieren‘ und folgen Sie den Anweisungen.
Starten Sie den PC nach der Installation neu.
Achten Sie in der Folgezeit darauf, immer eine aktuelle Version des Flashplayers zu nutzen. Die Aktualisierungserinnerung erfolgt automatisch.
Unter Umständen wird die Wiedergabe auch verweigert, weil das jeweilige Video nicht (mehr) vorhanden ist, bspw. wegen rechtlichen oder inhaltlichen Problemen. Zu den Details siehe ‘Download nicht möglich’.
Zur Wiedergabe von Videos im WMV-Format (Windows Media) benötigt MyTube einen vorinstallierten Windows Media Player (WMP) von Microsoft. Um einen fehlenden WMP zu installieren, gehen Sie folgendermaßen vor:
Starten Sie einen Webbrowser und geben Sie diese Adresse ein.
Klicken Sie auf die Schaltfläche ‘Weiter’. Der Download erfordert eine Gültigkeitsprüfung.
Folgen Sie den Anweisungen zur Gültigkeitsprüfung, zum Download und zur Installation.
Unter Umständen wird die Wiedergabe auch verweigert, weil das jeweilige Video nicht (mehr) vorhanden ist, bspw. wegen rechtlichen oder inhaltlichen Problemen. Zu den Details siehe ‘Download nicht möglich’.
Für den Fall, dass der Konverter des Programms ein Flashvideo nicht umwandelt, überprüfen Sie bitte die Installation des Adobe Flashplayers. Zur nachträglichen Installation siehe oben ‘Abspielen nicht möglich’.
Das Internet ist ein sich stetig wandelndes Phänomen. Dazu gehört auch, dass die Betreiber der Videoportale von Zeit zu Zeit die internen Strukturen ihrer Dienste ändern – und Programmen wie MyTube BIGPACK 5 damit die Grundlagen entziehen. Dem wird von unserer Seite damit begegnet, dass wir die Funktionalität der Software den veränderten Bedingungen anpassen und unseren Kunden als Updates des Portal Parsers zuspielen. Der Portal Parser ist für den Zugriff auf die unterstützten Plattformen zuständig.
Ist ein MyTube-Programm jedoch zu alt, werden keine Updates des Portal Parsers mehr angeboten. Als Ausgleich bieten wir unseren Kunden in diesen Fällen spezielle Upgrade-Angebote zu kleinen Preisen an. Hierzu werden unsereKunden rechtzeitig vom MyTube BIGPACK 5 benachrichtigt und erhalten einen eine preisgünstige Bestellmöglichkeit. Alternativ können Sie auch eine Anfrage unter Angabe der alten Seriennumer an denSupport unter support@s-a-d.de stellen. Die weiteren Bestellinformationen werden Ihnen vom Support zugesandt.
Bei Suchen mit 500 Ergebnissen über alle unterstützten Portale kann die Fülle der Informationen Ihr System und das Programm sehr stark beanspruchen, so dass es nicht mehr reagiert oder nicht mehr zu reagieren scheint. Ist dies bei Ihnen der Fall, reduzieren Sie die Suchanfragen oder lassen Sie nicht in allen Portalen suchen.
In aller Regel ist eine kommerzielle Nutzung der Videos nicht erlaubt, da es sich nahezu immer um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Um die Inhalte nutzen zu dürfen, benötigen Sie eine ausdrückliche Genehmigung des jeweiligen Berechtigten.
Auch wenn bspw. YouTube es ermöglicht, vom Anbieter gehostete Videos auf Drittseiten einzubinden, ist die direkte Nutzung heruntergeladener Videos in aller Regel nicht erlaubt, da es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Um die Inhalte nutzen zu dürfen, benötigen Sie eine ausdrückliche Genehmigung des jeweiligen Berechtigten.
Bei Ihnen fehlt das sogenannte „.Net-Framework“ der Firma Microsoft bzw. die Komponenten arbeiten nicht zuverlässig.
.Net ist ein fundamentaler Bestandteil des Betriebssystems und sollte grundsätzlich auch installiert sein, vereinzelt kommt es dabei aber zu Problemen. Folgende Schritte sollten dann zu einer Lösung führen (überspringen Sie bitte die Punkte, welche bei Ihnen nicht zutreffen.
MyTube BIGPACK 5 deinstallieren.
Alle .Net-Framework Versionen über „Systemsteuerung/Software“ (Windows XP) oder „Systemsteuerung/Programme und Funktionen“ (Windows Vista und Windows 7) deinstallieren